Kommunen, Stadtwerke und regionale Stromversorger gewähren Wallbox Förderung
Die eigene Wallbox erleichtert das Laden des eigenen E-Autos enorm: Sie ist immer verfügbar, griffbereit und sicher. Eine eigene Wallbox ist praktisch, bequem und sinnvoll. UND: Der Kauf und die Installation einer Wallbox wird finanziell gefördert.
Diese Wallbox Förderung gilt auch für die Installation Ihrer eigenen, privaten Wallbox. Aktuell gibt es eine große Anzahl verschiedener Förderprogramme, die wir im Folgenden kurz erläutern möchten:
Welche Förderbeträge kann man bekommen?
Verschiedene Kommunen, Stadtwerke und regionale Stromversorger fördern den Kauf und die Installation von Wallboxen/Ladestationen. Das Spektrum reicht von 100 Euro (Stadtwerke Neuss) bis hin zu 6.000 Euro vom Umweltamt der Stadt München.
Diese Wallbox Förderungen und Zuschüsse sind jeweils an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Bei kommunaler Förderung zum Beispiel muss das E-Fahrzeug in der jeweiligen Kommune zugelassen sein und dort auch überwiegend genutzt werden.
Stadtwerke und Stromversorger gewähren Ihre Zuschüsse nur unter bestimmten Bedingungen. Im Regelfall müssen Sie Kunde bei diesen Stadtwerken sein und sich an diesen Versorger binden. Es lohnt sich vorher kurz durchzurechnen, ob die erhaltenen Zuschüsse nicht im Laufe der Zeit über den Strompreis zurück gezahlt werden müssen.
Eine Liste der fördernden Kommunen, Stadtwerke und regionaler Stromversorger finden Sie am Ende des Artikels.
Wird privat und gewerblich gefördert?
Nicht in allen Bundesländern gibt es eine Wallbox Förderung für den Kauf und die Installation von Ladestationen / Wallboxen. In manchen Bundesländern sind die Förderungen ausgelaufen oder die bereitgestellten Fördermittel verbraucht. Privatpersonen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen und sogar Kommunen können Geld bekommen.
Exemplarisch stellen wir 2 Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen vor.
Für alle, die nicht das (Förder-)Glück haben, in NRW zu leben/arbeiten, bietet sich die neue Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an, die seit dem 24.11.2020 beantragt werden kann. Mehr dazu weiter unten.
Für Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen: progres.nrw
Im Rahmen des Programms progres.nrw – Programmbereich Emissionsarme Mobilität – fördert das Land NRW u.a. die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von privaten und (teil-)öffentlichen Ladestationen. Die Förderhöhe beträgt für rein betriebliche Ladestationen 50 % bis max. € 1.000, für öffentlich zugängliche Ladestationen 50 % bis max. € 5.000 je Ladepunkt.
Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Verwendung von Öko-Strom, der entweder aus dem Netz stammt (dann mit Zertifikat als Nachweis) oder selbst vor Ort erzeugt wird. Für neu zu errichtende Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung (PV-Anlage, BHKW oder Klein-Windkraftanlage) kann ein Bonus von € 500 je Ladepunkt beantragt werden. Wenn Sie zusätzlich auch einen Batteriespeicher neu errichten lassen, erhöht sich die Förderung der Wallbox um weitere € 200 je installierter Kilowattstunde Speicherkapazität bis zu bestimmten Maximalwerten. Weitere bis zu € 1.500 an Fördermitteln erhält, wer eine „netzdienliche Verbrauchseinrichtung“ installieren lässt, also einen schaltbaren Stromzähler (Smart Meter) oder eine steuerbare Ladestation nach §14a EnWG.
Innerhalb dieser Wallbox Förderung werden auch die Beschilderung und Bodenmarkierung der öffentlich zugänglichen Ladestation gefördert. Die Anträge sind zu richten an die Bezirksregierung Arnsberg. Dort reichen Sie das Angebot Ihres Elektroinstallateurs / Solarteurs und ggf. weitere Nachweise ein.
WICHTIG: Seit dem 01.12.2020 fördert das Land NRW Privatpersonen nicht mehr bei der Errichtung von Ladestationen. Für Privatpersonen steht das Förderprogramm des Bundes zur Verfügung (siehe weiter unten).
Hinweis: Seit 9. Dezember 2020 müssen Sie mit der Installation Ihrer Ladestation / Wallbox (wieder) warten, bis Sie den Bescheid über die Fördermittel vorliegen haben. Eine vorherige Umsetzung führt zur Verweigerung der Fördermittel!
Nur für Unternehmen: Förderprogramme der NRW.BANK
Die NRW.BANK gewährt in NRW ansässigen Unternehmen zinsvergünstigte Kredite für die Anschaffung von Ladestationen. In Abhängigkeit von der Bonität beträgt der Zinssatz ab 0,0% p.a. bei Laufzeiten von 4 bis 10 Jahren. Anträge für diese Wallbox Förderung können unter http://www.nrwbank.de/elektromobilitaet gestellt werden.

Wir beraten Sie gern, welche Fördermittel für Ihre Wallbox Installation in Frage kommen. Machen Sie unseren enomo-Check und wir klären vorab die wichtigsten Fragen.
Wallbox Förderung durch EU und Bund für Gewerbetreibende und Kommunen
Den Kern der Bundesförderung bildet die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“. In jeweils zeitlich befristeten Antragszeiträumen ruft der Bund zur Einreichung von Projekten auf. Die Vergabekriterien variieren dabei von Förderaufruf zu Förderaufruf. Zuletzt hatte der Bund 100 Mio. Euro für Unternehmen und Kommunen bereitgestellt. Bei dieser Wallbox Förderung sollten bis zu 12.000 Normalladestationen (Wechselstrom, bis 22 kW) und bis zu 1.000 Schnellladestationen (Gleichstrom, ab 50 kW) gefördert werden.
Weitere Programme des Bundes richten sich an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich E-Mobilität oder beziehen sich auf den Kauf von Elektrofahrzeugen.
Ein aktuelles Programm des BMVI richtet sich an Kommunen, Zweckverbände und gewerbliche Unternehmen, die ihre Fahrzeug-Flotte elektrifizieren wollen. Neben der Beschaffung rein batterie-elektrischen E-Fahrzeuge (PKW der Klasse M1 – auch zur Personenbeförderung – sowie Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) selber wird auch die Errichtung damit in Zusammenhang stehender Ladestationen gefördert. Der Bund übernimmt 40% der Kosten und erhöht bei KMU um 10 bzw. 20 Prozentpunkte. Kommunen und nicht-wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe erhalten sogar bis zu 90% Förderung. Diese Förderung läuft noch bis zum 31.03.2021.
Neue Förderung des BMVI / KfW
Seit dem 24.11.2020 gibt es eine neue Förderung des Bundes für die Installation einer nicht-öffentlichen Wallbox an privat genutzten Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind Mieter, Vermieter, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Bauträger. Die Förderung beträgt pauschal € 900,00, sofern die Wallbox einigen Anforderungen genügt:
- Laden ausschließlich mit Ökostrom
- Ladeleistung 11 kW (stärkere Ladestationen müssen vom Elektriker reduziert werden)
- last- und lademanagementfähig
- intelligente Steuerung, z.B. mit OCPP 1.6 oder Modbus TCP o.ä. zur Remote-Steuerung (damit sie vom Netzbetreiber im Bedarfsfall aus der Ferne in der Leistungsaufnahme gedrosselt oder zeitversetzt betrieben werden kann)
- integrierbar in Photovoltaikanlage
- Gesamtkosten inkl. Installation etc. über € 900,00
Die Vorgabe der Mindest-Kosten dürfte bei den gestellten Anforderungen an die Wallbox leicht zu überbieten sein.
Insgesamt stehen in diesem Förderpaket (ursprünglich) 200 Mio. Euro zur Verfügung. Das reicht für 222.222 nicht-öffentliche Ladestationen. Mit Stichtag 31.01.2021 waren sogar über 230.000 Ladepunkte bewilligt worden. Daher hat der Bund am 12.02.2021 bekannt gegeben, dass weitere 100 Mio. Euro an Fördermitteln eingestellt werden. Anträge können also weiterhin bei der KfW Bank gestellt werden.
Die umfangreiche Liste der förderfähigen Wallboxen finden Sie auf der KfW-Seite. Dort können Sie auch die Förderanträge stellen. Die Antragstellung funktioniert einfach und schnell. Die Bewilligung wird automatisiert unmittelbar nach Antragstellung versendet. Belege müssen Sie erst beibringen, wenn Sie nach Umsetzung der Maßnahme die Fördermittel abrufen wollen. Zwischen Bewilligung und Abruf der Fördermittel dürfen maximal neun Monate liegen; genug Zeit, um auch von momentan [Feb. 2021] in höchstem Maße ausgelasteten Elektro-Fachbetrieben eine Wallbox installiert zu bekommen.
Aus Sicht von enomo sticht eine Wallbox besonders heraus:
go-eCharger.
Er bietet eine Fülle an Funktionen und Leistungsmerkmalen zu einem unglaublich günstigen Preis. Im besten Fall (bei bereits vorhandener 400V-Zuleitung zum Aufstellort, z.B. bei vorhandener CEE-Steckdose) kostet Sie der go-eCharger nach Abzug der Bundesförderung fast nichts.
Sprechen Sie uns auf den go-eCharger an. Nutzen Sie dafür das Feld „Ihre Nachricht“ im enomo-Check.
bereits
Übersicht Förderungen / Zuschüsse für Wallboxen und Ladestationen
Die nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Wir haben sie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Fragen Sie Ihren Stromversorger und Ihre Kommune, ob und wie E-Mobilität aktuell gefördert wird. Oder fragen Sie uns; mit HIlfe des enomo-Checks klären wir vorab die wichtigsten Fragen.
Regionalversorger NRW
PLZ | Ort | Förderer | Ladestation / Wallbox Förderung |
---|---|---|
32545 - 32549 | Bad Oeynhausen | Westfalica GmbH | 500 € Zuschuss: Ladestation / Wallbox (bei E Auto Kauf) |
46236 - 46244 | Bottrop 45879 - 45899 | Gelsenkirchen 45964 - 45968 | Gladbeck | ELE Emscher Lippe Energie GmbH | 100 € Zuschuss: Ladestation / Wallbox |
Kommunale Versorger
PLZ | Ort | Förderer | Ladestation / Wallbox Förderung |
---|---|---|
06217 | Merseburg | Stadtwerke Merseburg | 500 € Zuschuss: Ladestation / Wallbox |
07743 - 07751 | Jena | Stadtwerke Jena-Pößneck | 300 € Zuschuss: Ladestation / Wallbox (bei E Auto Kauf) |
30159 - 30669 | Hannover | enercity AG | 500 € Zuschuss: für Wallbox bei Bezug von Ökostrom |
32105 - 32108 | Bad Salzuflen | Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH | 300 € Zuschuss: Ladestation (bei E Auto Kauf) |
32257 | Bünde | Energie- und Wasserversorgung GmbH | 400 € Zuschuss: Ladesäule (100,00 €/a - 4 Jahre) 100 € Zuschuss: Wallbox ( 25,00 €/a - 4 Jahre) |
32756 - 32760 | Detmold | Stadtwerke Detmold GmbH | 50 € Zuschuss: Heimladestation |
33790 | Halle Westfalen | Technische Werke Osning GmbH | 100 € Zuschuss: Ladestation |
41334 | Nettetal | Stadtwerke Nettetal GmbH | 500 € Zuschuss: Wallbox |
42103 - 42399 | Wuppertal | WSW Energie & Wasser AG | 150 € Zuschuss: Schnellladestation |
42651 - 42719 | Solingen | Stadtwerke Solingen GmbH | 150 € Zuschuss: Schnellladestation |
42697 | Langenfeld | Stadtwerke Langenfeld GmbH | 100 € Zuschuss: Wandladestation oder 500 kWh Stromgutschrift |
44532 - 44536 | Lünen | Stadtwerke Lünen GmbH | 300 € Zuschuss: Ladestation (max. 20 Stück) |
44575 - 44581 | Castrop Rauxel | Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH | 100 € Zuschuss: Ladestation |
44623 - 44653 | Herne | Stadtwerke Herne AG | max. 1.000 € Zuschuss: EVU Anfragen |
46535 - 46539 | Dinslaken | Stadtwerke Dinslaken GmbH | 150 € Zuschuss: Ladestation (15 Stück) |
47798 - 47839 | Krefeld | SWK Energie GmbH | 250 € Zuschuss: Festpreis Ladestation |
48653 | Coesfeld | Stadtwerke Coesfeld GmbH | 250 € Zuschuss: Wallbox |
48712 | Gescher | Stadtwerke Gescher GmbH | 100 € - 200 € Zuschuss: Autoladestation |
53840 - 53844 | Troisdorf | Stadtwerke Troisdorf GmbH | 70 € - 164 € Kundenvorteil: Ladestation (Geräteabhängig) |
55116 - 55131 | Mainz | Mainzer Stadtwerke | 400 € Zuschuss: Wallbox bei Bezug von Ökostrom |
57072 - 57080 | Siegen | SVG Versorgungsbetriebe GmbH | 200 € oder 300 € Zuschuss: Heimladestation (VLA) |
58706 - 58710 | Menden | Stadtwerke Menden GmbH | 100 € bis 239 € Ersparnis: Ladestation (MENNEKES) |
85122 | Dachau | Stadtwerke Dachau | 250 € Zuschuss: für Wallbox bei Kauf eines Elektroautos |
90402 - 90491 | Nürnberg | N-ERGIE AG | 50 Euro Preisnachlass: auf Wallbox bei Bezug über N-ERGIE |
Kommunen
PLZ | Ort | Förderer | Ladestation / Wallbox Förderung |
---|---|---|
20095 - 22769 | Hamburg | Elektromobilität Hamburg | 400 € Zuschuss: Wallbox bei Bezug von Ökostrom |
35037 - 35094 | Marburg | Landkreis Marburg-Biedenkopf | 400 € Zuschuss: Wallbox bei Bezug von Ökostrom |
40210 - 40721 | Düsseldorf | Umweltamt Düsseldorf | 500 € Zuschuss: Wallbox bei Bezug von Ökostrom oder vorhandener Solaranlage |
80331 - 85540 | München | Stadt München | 6.000 € (max.) Zuschuss: Planung und Einbau von Ladeinfrastruktur |
Interessante Links zum Thema Wallbox Förderung:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/index.php
https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/
https://foerderportal.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=368E55C26AD36F04012D
https://foerdernavi.energieagentur.nrw/