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Welche Ladestation / Wallbox wird vom Land NRW gefördert?

Die Wallbox Förderung in NRW schreibt keine bestimmte Wallbox / Ladestation vor. Sie haben die freie Wahl, welche Wallbox / Ladestation Sie vom Land NRW gefördert bekommen wollen. Die einzige Einschränkung: Das Land NRW fördert keine mobilen Wallboxen, sondern nur fest installierte.

Wie hoch die Wallbox Förderung durch das Land NRW für Ihre Wechselstrom-Ladestation ausfällt, richtet sich nach dem Verwendungszweck der Wallbox:

  • Rein innerbetrieblich genutzte Wallboxen werden mit 50 % der Kosten und mit maximal € 1.000 gefördert;
  • (teil-)öffentlich zugängliche Wallboxen / Ladestationen bekommen eine Förderung in NRW in Höhe von ebenfalls 50 % der Kosten, aber mit bis zu € 5.000 je Ladepunkt gefördert. Doppel-Ladestationen mit 2x 22 kW Ladeleistung werden also mit bis zu € 10.000 gefördert.
 
Seit dem 1. Dezember 2020 erhalten Privatpersonen vom Land NRW keine Wallbox-Förderung mehr. Hier wird auf die aktuelle Bundesförderung über die KfW-Bank verwiesen.
 

Die Wallbox Förderung NRW umfasst die Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Ausschilderung, Bodenmarkierung, Anfahrschutz und erforderliche Erdarbeiten mit allen Planungs-, Material- und Arbeitskosten.

Teil-Öffentlich sind Wallboxen/Ladestationen, die sowohl von Ihnen (privat oder beruflich) als auch von allen anderen Personen uneingeschränkt genutzt werden können. Eine öffentliche Wallbox kann generell von jedermann genutzt werden. Ob ein Entgelt für die Wallboxnutzung erhoben wird, ist für die Förderung der Wallbox in NRW unerheblich.