LADEINFRASTRUKTUR FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN

Ein Eigentümer will laden. Machen Sie daraus eine Lösung, hinter der die ganze Gemeinschaft steht.

Seit der WEG-Reform hat jeder Eigentümer Anspruch auf eine Lademöglichkeit – die Gemeinschaft entscheidet über das „Wie“. Wir liefern die beschlussfertige Vorlage, planen eine gemeinsame Infrastruktur statt Einzel-Wallboxen und übernehmen Betrieb und Abrechnung. Fair für alle, ohne Wildwuchs.

Ein Anspruch. Eine Lösung.
Von der Planung bis zum laufenden Betrieb.
Beschlussfertige Vorlage
Faire Kostenverteilung
Betrieb & Abrechnung inklusive

IHRE SITUATION

In fast jeder Gemeinschaft kommt die Frage – die einzige Frage ist, wie Sie sie beantworten.

Der Anspruch ist da

Laden ist ein Recht – kein „Ob“

Seit der WEG-Reform kann jeder Eigentümer eine Lademöglichkeit verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaft kann das „Ob“ nicht verhindern, aber das „Wie“ gestalten. Wer aktiv gestaltet, ist besser dran, als nur zu reagieren.

Die Gefahr

Wildwuchs und Streit vermeiden

Installiert jede Partei ihre eigene Wallbox, drohen ein überlasteter Hausanschluss, ungleiche Kosten und Konflikte – bis hin zu Rückbau-Klagen. Eine Baumaßnahme ohne Beschluss der Versammlung ist rechtlich angreifbar.

Die offene Frage

Wer zahlt – und wer betreibt?

Warum sollen Eigentümer zahlen, die (noch) nicht elektrisch fahren? Und wer kümmert sich um Betrieb, Wartung und Abrechnung? Ohne faires, skalierbares Modell scheitert der Beschluss oft schon an diesen Fragen.

Die enomo-Komplettlösung

Aus einem Anspruch wird ein sauberer Beschluss.

Wir machen aus dem Wunsch einzelner Eigentümer eine Lösung, die der ganzen Gemeinschaft nützt – rechtssicher vorbereitet, fair verteilt und ohne Aufwand für Sie. Von der Beschlussvorlage bis zum laufenden Betrieb übernehmen wir jeden Schritt.

Die Infrastruktur startet klein und wächst mit dem Bedarf: alle Stellplätze werden vorbereitet, Ladepunkte kommen nach Bedarf dazu. So steigen weitere Eigentümer später ein, ohne dass erneut gebaut und beschlossen werden muss.

01

Ein oder mehrere Eigentümer wünschen eine Lademöglichkeit

02

Wir erstellen die beschlussfertige Vorlage für die Versammlung

03

Die Gemeinschaft beschließt ein gemeinsames Konzept

04

Ein zentraler Anschluss, alle Stellplätze vorbereitet

05

Ladepunkte nach Bedarf – weitere Eigentümer steigen später ein

06

Wir betreiben & rechnen ab: nur wer lädt, zahlt

WARUM ENOMO

Der Partner, der Ihre Gemeinschaft zusammenhält.

Sauber beschlossen

Rechtssicher

Wir kennen § 20 WEG, GEIG und Eichrecht und bereiten den Beschluss so vor, dass er trägt. Sie gehen mit einer fundierten, anfechtungssicheren Vorlage in die Versammlung – nicht mit offenen Fragen.

Für die ganze Gemeinschaft

Fair & skalierbar

Die Grundinfrastruktur ist für alle da, gezahlt wird nach Nutzung. Wer heute noch nicht lädt, wird nicht belastet – kann aber jederzeit ohne neuen Bau einsteigen. So findet der Beschluss eine Mehrheit.

Alles aus einer Hand

Rundum betreut

Planung, Installation, Betrieb, Abrechnung und Förderung – alles über einen Partner. Niemand in der Gemeinschaft wird zum Betreiber, keiner muss abrechnen. Sie haben eine feste Ansprechperson.

BUNDESFÖRDERUNG 2026

Fördermittel sichern – wir übernehmen die Antragstellung.

bis 2.000 €

Förderung je Ladepunkt

500 Mio. €

Fördervolumen bundesweit

10. Nov. 26

Ende Förderzeitraum

WER

Eigentümer, Gesellschaften, WEG & Verwaltungen

WAS

Verkabelung von Stellplätzen & Wallboxen

VORAUSSETZUNGEN

Objekte mit mindestens 3 Wohneinheiten, mindestens 6 Stellplätze & 20% aller Stellplätze, nicht öffentlich, Bauantrag vor 24.03.2021

Weitergedacht

Das Dach Ihrer Gemeinschaft kann mehr.

Ladeinfrastruktur ist der erste Schritt. Ihren vollen Wert entfaltet sie im Zusammenspiel mit lokal erzeugtem Strom. enomo denkt Ihre Anlage als Ganzes: PV auf dem Gemeinschaftsdach, günstiger Strom für die Parteien, Speicher und Ladepunkte – aufeinander abgestimmt, aus einer Hand.

Für Ihre Gemeinschaft heißt das: geringere Energiekosten im Objekt, ein spürbarer Mehrwert für jede Wohnung – und weiterhin nur ein Ansprechpartner für die gesamte Energie im Gebäude.

PV-Anlage

Solarstrom vom eigenen Dach

Speicher

Erhöhung der Autarkie und Zusatzerlöse generieren

Mieterstrom/ GGV

Günstiger Strom direkt an die Parteien

In 4 Schritten

Vom ersten Wunsch zum gemeinsamen Beschluss

1

Beratungsgespräch

Kostenlos und unverbindlich klären wir Ihre Situation – für einen einzelnen Stellplatz oder die gesamte Tiefgarage.

2

Objektanalyse & Vorlage

Wir prüfen Anschluss, Stellplätze und Bedarf und liefern eine beschlussfertige Vorlage für die Versammlung.

3

Beschluss in der Versammlung

Transparentes Angebot, förderoptimiert und fair verteilt – damit der Beschluss eine Mehrheit findet. Auf Wunsch sind wir dabei.

4

Umsetzung & Betrieb

Wir planen, installieren und übernehmen auf Wunsch Betrieb, Abrechnung und Störungsdienst dauerhaft.

Häufige Fragen

Was Eigentümer & Beiräte am häufigsten fragen

Unterstützen Sie bei der Eigentümerversammlung?

Ja. Sie erhalten eine beschlussfertige Vorlage inklusive Kosten, Modell und Fördermitteln – so, dass sie direkt als Tagesordnungspunkt eingebracht werden kann. Auf Wunsch begleiten wir die Versammlung und beantworten Fragen der Miteigentümer direkt.

In den allermeisten Fällen ja. Ein intelligentes Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung dynamisch auf die Ladepunkte und schützt den Hausanschluss – teure Netzverstärkungen lassen sich so meist vermeiden. Wir prüfen das im Rahmen der Objektanalyse.

Jede bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum braucht einen Beschluss der Versammlung. Fehlt der, ist die Maßnahme rechtlich angreifbar – im Extremfall droht der Rückbau. Ein koordiniertes Gesamtkonzept schützt die Gemeinschaft, den Hausanschluss und den Frieden im Haus.

Grundsätzlich nicht: Seit der WEG-Reform hat jeder Eigentümer Anspruch auf eine Lademöglichkeit (§ 20 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaft kann das „Ob“ nicht verhindern, aber über das „Wie“ der Umsetzung entscheiden. Meist ist ein gemeinsames Konzept die bessere Antwort als viele Einzelinstallationen – wir bereiten den Beschluss dafür sauber vor.

Die Grundinfrastruktur bereiten wir skalierbar vor; den Ladestrom zahlt nur, wer tatsächlich lädt. Eigentümer ohne E-Auto werden nicht mit Verbrauchskosten belastet und können später jederzeit einsteigen – ohne dass erneut gebaut werden muss. Genau diese Fairness macht den Beschluss mehrheitsfähig.

Nein. Als Charge Point Operator übernehmen wir Betrieb, Wartung, Störungsdienst und die eichrechtskonforme Abrechnung je Nutzer. Niemand in der Gemeinschaft wird Energieversorger oder Betreiber – Sie haben damit nichts zu tun.

Kostenloses Beratungsgespräch

Machen Sie aus der Anfrage einen tragfähigen Beschluss.

Unverbindlich, kostenlos und ohne Fachjargon. Wir zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihre Gemeinschaft wirtschaftlich, fair und rechtssicher ist – und liefern die Vorlage, mit der Sie in die Versammlung gehen.