Welche Förderungen gibt es für Elektroautos bzw. für die Elektromobilität?

Wenn Sie elektrisch mobil werden wollen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt. Der Bund, die Länder, viele Kommunen und etliche Energieversorger bieten Programme zur Förderung von Elektroautos und der notwendigen Peripherie, also der Ladestation/Wallbox zum „betanken“ des Elektroautos.

Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder Forschungseinrichtungen und bieten jeweils unterschiedlich hohe Elektroauto Förderungen. Die verschiedenen Förderungen für Elektroautos sind zum Teil kummulierbar, können also nebeneinander in Anspruch genommen werden. Dadurch reduziert sich der tatsächlich zu zahlende Preis eines neuen E-Autos deutlich.

Elektroauto Förderung durch den Bund

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz: BAFA organisiert die bekannteste Förderung von Elektroautos, den Umweltbonus. Diese auch BAFA-Prämie genannte Elektroauto Förderung teilen sich die Hersteller und der Bund. Insgesamt können Sie beim Kauf eines Elektroautos den Umweltbonus in Höhe von 4.000 Euro für ein rein batterie-elektrisches Fahrzeug (BEV) bzw. in Höhe von 3.000 Euro für ein Plug-in-Hybridfahrzeug erhalten. Diese Kaufprämie gibt es für Fahrzeuge, die

  1. auf der BAFA-Liste stehen
  2. nach dem 18. Mai 2016 erworben wurden, und
  3. in der BRD erstmals und für mindestens sechs Monate zugelassen werden


Diese Art der Elektroauto Förderung können Sie sowohl beim Neuwagenkauf als auch beim Leasing beantragen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Elektroauto Förderung durch die Länder

In den meisten Bundesländern gibt es Programme zur Förderung von Elektroautos und der notwendigen Ladetechnik. 

Beispiel NRW

Das Programm progres.nrw bietet Unternehmen eine zusätzliche Umweltprämie von 4.000 Euro für rein elektrische PKW und bis zu 8.000 Euro für rein elektrische Nutzfahrzeuge zwischen 2,3 to und 7,48 to. Durch geschickte Kombination mit dem Umweltbonus des Bundes beim Kauf, Leasing oder der Langzeitmiete ist eine  Elektroauto Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich. Für den restlichen Kaufpreis stellt die NRW.Bank bei guter Bonität ein Darlehen mit 0% Zinsen zur Verfügung. 

WICHTIG: Anträge auf finanzielle Zuschüsse vom Land NRW aus dem Programm progres.nrw müssen zeitlich vor der Bestellung des E-Fahrzeugs gestellt und genehmigt werden!

Zusätzlich zu einer Elektroauto Förderung, fördert das Land Nordrhein-Westfalen auch die Errichtung privater oder öffentlicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Bis zu 50% der Ausgaben für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme werden als Zuschuss gezahlt. Bei nur privat genutzten Ladestationen beträgt diese Förderung maximal 1.000 Euro, für (auch) öffentlich nutzbare Ladestationen sind es sogar maximal 5.000 Euro je Ladepunkt.

Für den Erhalt dieser Förderung muss folgendes erfüllt sein:

  • der Ladestrom stammt aus vor Ort erzeugtem Öko-Strom, oder
  • der Ladestrom stammt aus erneuerbaren Energien

Elektromobilität Förderung durch Energieversorger

Viele Energieversorgungsunternehmen haben eigene Förderprogramme für ihre KundInnen. Sie zahlen z.B. Prämien zur Anschaffung von E-Autos, Pedelecs, E-Rollern oder Wallboxen. Die lokalen Energieversorger legen immer wieder neue Programme auf. Deshalb lohnt es sich, direkt beim eigenen Anbieter nachzufragen.

Andere Förderungen für Elektroautos:

Für reine E-Fahrzeuge wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig, wenn sie bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den verbleibenden Zeitraum gewährt.

Ein weiteres Privileg gilt für elektrische Dienstwagen: Beschäftigte, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen einen sog. „geldwerten Vorteil“ in Höhe von 1% des Listen-Neupreises monatlich bei der Lohn- und Einkommensteuer  versteuern. Hingegen wird bei rein batterie-elektrischen Fahrzeugen und bei Plug-in Hybriden aber seit 1.1.2019 nur der halbe Listen-Neupreis angesetzt. Beschäftigte zahlen somit nur auf 0,5% des Listenpreises ihren individuellen Steuersatz.