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kfW 441 – Werden Ladestationen auch 2023 gefördert?

kfW441 Förderprogramm für Unternehmen

Suchen Sie nach Möglichkeiten, Ihren Betrieb nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die Budgets im Zaum zu halten? Dann könnte die Investition in Ladestationen für E-Autos eine gute Lösung sein. Elektrofahrzeuge erfreuen sich nicht nur immer größerer Beliebtheit – dank der jüngsten Durchbrüche bei ihrer Leistung und der Senkung ihrer Kosten – sondern es gibt auch viele Anreize, die diese Investition noch vorteilhafter machen.

In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, warum Unternehmen zunehmend in Ladeinfrastruktur für E-Autos investieren, inwiefern der Staat diese über das Programm kfW 441 fördert und welche Vorteile sie für Sie und Ihre Mitarbeiter bieten.

Dieser Beitrag im Überblick

Neuanträge nicht mehr möglich

Der Zuschuss 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (kfW 441)“ war eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die Unternehmen und anderen Organisationen helfen sollte, die Kosten für die Anschaffung und der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu subventionieren. Der kfW 441-Zuschuss sollte dazu beitragen, die Anschaffung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu fördern, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie z.B. solche, die von Unternehmen für Flottenfahrzeuge oder Carsharing genutzt werden.

Der Zuschuss wurde eingeführt, um eine ausreichende Ladeinfrastruktur für Unternehmen zu schaffen, damit diese problemlos auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umsteigen können und auch ihren Mitarbeitern Zugang zu Ladestationen für Elektroautos geben können. Zugänglich war der Zuschuss für Gewerbetreibende aus dem gewerblichen Sektor mit mehrheitlich privatem Eigentum, kommunale Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Institutionen wie Kammern und Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen und Kleinunternehmer oder Freiberufler.

Das Förderprogramm umfasste die Subvention für die Installation von Ladestationen und anderer zugehöriger Infrastruktur wie Wallboxen, Energie- und Lastmanagementsysteme, elektrische Anschlüsse, Netzanschlüsse und Erdarbeiten (max. Zuschusshöhe je Ladepunkt: 900 €). Voraussetzungen für die Förderung waren, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird, die Gesamtkosten pro Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro betragen, der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort stammt, die Ladestation sich auf einem nicht öffentlich zugänglichen Parkplatz befindet und nur von Mitarbeitern mit Privat- oder Firmenfahrzeugen im öffentlichen Bereich genutzt wird. Zudem müssen die Ladepunkte mindestens 6 Jahre zweckendsprechend genutzt werden.

Die Förderung kfW 441 lief zum 27. Dezember 2022 aus. Bereits eingereichte Anträge werden noch bearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2023 ein neues Programm aufgelegt wird, mit dem die kfW ihre Mission fortsetzt, das Bewusstsein für und den Zugang zu Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu fördern.

 
 

Das Förderprogramm könnte erneuert oder verlängert werden

Das Förderungsprogramm kfW 441 war in den letzten Jahren ein wichtiger Faktor für den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen. Interessierte als auch Verantwortliche fragen sich dementsprechend, ob das Programm auch im Jahr 2023 noch laufen wird. Die kurze Antwort darauf ist: wahrscheinlich ja. Zwar wurde das Programm kfW 441 am 27. Dezember 2022 eingestellt, aber es ist stark davon auszugehen, dass auch im Jahr 2023 ein bundesweite Förderprogramm für den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen unter einem neuen Namen geben wird.

Wenn das der Fall ist, dann sind wir von enomo hier, um die Antworten zu liefern. Unser Team ist stets auf dem neuesten Stand der Informationen zu den Förderungsmaßnahmen, so dass wir unsere Kunden bei allen Fragen bzgl. der Förderung ihres Ladeinfrastruktur-Unternehmensprojekte direkt unterstützen können. Als Ihre persönlichen Berater für Elektromobilität halten wir Sie auf dem Laufenden, was die kfW 441 und alle anderen Förderprogramme betrifft.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos kann für ein Unternehmen eine gewaltige Aufgabe sein. Wir bei enomo wissen das und sind stolz darauf, für solche Projekte unsere Dienste als enger Partner anzubieten. Von der Projektion verschiedener Szenarien bis hin zur Erstellung eines Angebots für das Projekt – enomo hilft Ihnen mit Fachkompetenz und Durchblick, den gesamten Prozess von Anfang bis Ende zu begleiten.

Heutzutage ist es wichtiger denn je, die Vorteile der Elektromobilität zu nutzen – enomo ist hier, um Ihnen einen Vorsprung vor der Konkurrenz zu verschaffen. Wenn Sie also planen, in Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen zu investieren, ist enomo der richtige Ansprechpartner für Sie! Nehmen Sie gerne über das nachfolgende Formular Kontakt zu uns auf. Wir werden so schnell wie möglich auf Sie zukommen.

oder schreiben Sie uns:

Warum lohnt es sich für Unternehmen, in eigene Ladeinfrastruktur zu investieren?

Das Investieren in E-Mobilität und der damit verbundenen Ladeinfrastruktur ist eine großartige Gelegenheit für Unternehmen, der Zeit voraus zu sein und von den damit verbundenen Vorteilen zu profitieren.

Ein wesentlicher Pluspunkt ist die überwiegend positive Einstellung der Bevölkerung zu Elektrofahrzeugen. E-Fahrzeuge werden als modern und nachhaltig angesehen und sind damit ein hervorragendes Instrument, um diese starken Emotionen und Bilder mit Ihrem Unternehmen zu verbinden. E-Mobilität sticht im Straßenbild hervor und bietet zukunftsorientierte Lösungen, die Nachhaltigkeit und Modernität demonstrieren. So entsteht ein dauerhaft positiver Eindruck, der sich leicht mit der Marke verbinden und als effektive Werbung nutzen lässt – E-Fahrzeuge sind buchstäblich eine rollende Werbung für Ihr Unternehmen! Investitionen in die E-Mobilität geben Ihren Kunden also die Gewissheit, dass Ihr Unternehmen Wert auf Fortschritt, Umweltverantwortung und das Wohlbefinden der Verbraucher legt.

Elektrofahrzeuge bieten zudem eine große Chance, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Dank der besonderen steuerlichen Förderung sind E-Autos als Dienstwagen mit Privatnutzung sehr begehrt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die obligatorische 1%-Regelung für die private Nutzung des Dienstwagens bei elektrischen Fahrzeugen (Plug-In-Hybride und batterie-elektrische Fahrzeuge) nur zu einem Viertel vom Listenneupreis zu berechnen ist. Der Bruttolistenpreis darf dabei nicht mehr als 60.000 € betragen. Dadurch erhalten Arbeitnehmer deutlich geringere Steuerabgaben und haben somit einen finanziellen Vorteil.

Um den Einsatz von Elektrofahrzeugen als Dienstfahrzeug noch weiter zu fördern, können Unternehmen ihren Parkplatz mit Ladestationen ausstatten, sodass Mitarbeiter kostenlos laden können. Dieser Service unterliegt nicht der Umsatzsteuer und stellt für Ihre Mitarbeiter keinen zu versteuernden geldwerten Vorteil dar – er bleibt also auch einkommenssteuerfrei. Somit haben Sie als Arbeitgeber gleich doppelt profitiert: Sie sparen Steuern und binden Ihre Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.

Das wichtigste Argument, warum Unternehmen in E-Mobilität und der damit verbundenen Ladeinfrastruktur investieren sollten, sind die Kostenvorteile für Sie als Unternehmer, die durch die Förderprogramme entstehen. Neben den bundesweiten Fördermaßnahmen haben die Bundesländer selbst eigene Programme ins Leben gerufen, um den Ausbau von E-Mobilität zu subventionieren.

Im folgenden Absatz haben wir für Sie die Fördermaßnahmen für Elektromobilität im Land Nordrhein-Westfalen die für Ihr Unternehmen interessant sein könnten, in einer Übersicht zusammengefasst und die Kostenvorteile beispielhaft dargestellt:

Elektroautos:

Sowohl der Bund als auch das Land Nordrhein-Westfalen fördern die Anschaffung von Elektrofahrzeugen in Unternehmen:

  • Förderhöhe für elektrische Pkw (bundesweiter Umweltbonus): bis zu 4.500 Euro (je nach Listenpreis), gilt für Kauf und Leasing + Eigenanteil durch den Hersteller (der Herstelleranteil wird als Rabatt auf den Nettopreis gegeben. Die eingesparte Mehrwertsteuer für diesen Rabatt wird dem Herstelleranteil zugerechnet.)
  • Förderhöhe für rein elektrische Nutzfahrzeuge: bis zu 8.000 Euro (je nach Haltedauer), gilt für Kauf, Leasing oder Miete (nur NRW).

Beispiel: Bei dem Kauf eines neuen batterieelektrischen Fahrzeugs wie z.B. dem Nissan Leaf (Basispreis 29.990 €) sparen Sie durch den Umweltbonus und den dazu gehörenden Herstelleranteil insgesamt 7.177,50 € (brutto). Kaufen Sie ein neues Fahrzeug, das einen Listenpreis von mehr als 40.000 € vorweist wie z.B. der Tesla Model 3, können Sie immerhin noch 4.785 € (brutto) sparen.

Ladestationen:

Das Land fördert die Errichtung von Ladestationen.Förderung für nicht-öffentliche Ladepunkte:

  • unter 50 kW: 1.000 – 1.500 Euro pro Ladepunkt.
  • ab 50 kW: 200 – 250 Euro pro kW Leistung.
  • Maximale Förderung nur in Kombination mit neu errichteter Erneuerbare-Energien-Anlage.

Beispiel: Durch diese Fördermaßnahme sparen Sie beim Kauf einer Ladestation wie z.B. der Compleo Cito 240 (Neupreis 17.339,00 €) für Ihr Unternehmen 1000 € je Ladepunkt. Die Ladestation umfasst 2-3 Ladepunkte je nach Ausstattung; Sie können also durch die Förderung bis zu 3000 € auf den Kaufpreis sparen. In Kombination mit einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage (wie z.B. einer Photovoltaikanlage) fördert das Land sogar jeden Ladepunkt mit 1.500 €.

Förderung (öffentlich zugängliche Ladepunkte):

  • unter 50 kW: 500 Euro pro Ladepunkt.
  • ab 50 kW: 250 Euro pro kW Ladeleistung.


Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexen:

Das Land fördert erstmalige neue Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:

  • 40% der Ausgaben, max. 10.000 Euro.
  • Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur: nicht elektrifiziert, örtlich zusammenhängend, mind. 4 Stellplätze (mind. 2 Jahre alt), mind. 1 Ladepunkt mit min. 11 kW.


Förderung für Umsetzungskonzepte
:
Unternehmen können ein professionelles Umsetzungskonzept zu ihren individuellen Möglichkeiten in Bezug auf Elektromobilität erstellen lassen und erhalten dadurch konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen.

  • 50% der Ausgaben, max. 15.000 Euro.


Wichtig: Alle Förderanträge müssen vor der Umsetzung gestellt werden (Ausnahme Umweltbonus). Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie im „NRW Förderprogramm für Unternehmen“ (Stand März 2022).

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