Um die Einführung der Elektromobilität in Wohn- und Gewerbeimmobilien zu fördern, hat der Gesetzgeber neue Regelungen eingeführt: Das Wohneigentumgesetz (WEMoG 2022) wurde modernisiert und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Beide Gesetze haben massive Auswirkungen auf Vermieter, besonders in Mehrfamilienhäusern, aber auch auf Eigentums-Wohnanlagen.
Während es relativ einfach ist, Ladeplätze an Gewerbegebäuden zu schaffen, stellt sich die Situation in Wohngebäuden komplexer dar. Auch hier kann eine einzelne Lademöglichkeit in der Regel recht einfach realisiert werden. Schwieriger wird es, wenn mehrere Parteien mit unterschiedlichen Voraussetzungen parallel bedient werden sollen. Dann werden die verfügbare Leistung, die komplexe Installation und das Anschlusskonzept der Stromzähler schnell problematisch.
Beim Einrichten von Ladestationen in Wohnanlagen mit mehreren Parteien wird die verfügbare elektrische Leistung des Gebäudes schnell überschritten. Der erste Nutzer kann seine 11 kW-Wallbox in der Regel problemlos anschließen. In dem Fall ist lediglich eine Information an den Netzbetreiber erforderlich.
Spätestens beim zweiten Nutzer muss der Anschluss einer weiteren Ladestation vom Netzbetreiber vorab genehmigt werden. Sobald dann die verfügbare Leistung nicht ausreicht, muss der Netzanschluss verstärkt werden. Dann wird es richtig teuer – soweit technisch überhaupt möglich.
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird dem gerecht, indem Wallboxen generell als steuerbare Lasten eingestuft werden, deren tatsächliche Leistungsaufnahme vom Netzbetreiber auf 4,2 kW reduziert werden darf (§14a EnWG). Damit ist aber nicht sichergestellt, dass die Leistung überhaupt ausreicht und schon gar nicht, dass sie innerhalb des Hauses genutzt werden kann.
Die Lösung kann ein sogenanntes Last- und Lademanagementsystem (LLM) sein, das bei den Ladestationen in der enomo Komplettlösung ohne Aufpreis enthalten ist. Durch eine intelligente Steuerung der Ladevorgänge wird erreicht, dass eine definierte maximale Leistungsaufnahme aller Ladestationen zusammen nicht überschritten und der Hausanschluss nie überlastet wird.
Viele Ladestationen / Wallboxen benötigen für die Steuerung und Regelung eine Internetverbindung. Die Verbindung wird üblicherweise über WLAN oder Mobilfunk hergestellt und ist bei Ladestationen, die im Freien aufgestellt sind, fast nie problematisch. Anders sieht das in Tiefgaragen aus, wo Funkverbindungen häufig keine Chance haben, ausreichende Feldstärken aufzubauen. Als Ausweg bleibt vielfach nur die Verlegung einer LAN-Verkabelung, die dann die Kosten weiter in die Höhe treibt, zumal nicht jede Ladestation / Wallbox über einen LAN-Anschluss verfügt. Zudem kann es zwischen den Geräten verschiedener Hersteller zu Protokoll-Problemen kommen, die eine Kommunikation der Wallboxen untereinander nahezu unmöglich macht und die sich vom Kunden kaum auflösen lässt.
Auch hierfür hat enomo in seiner Komplettlösung eine günstige und robuste Lösung: Laden per App am Handy, Kommunikation mit der Wallbox per Bluetooth und ggf. zeitversetzte Kommunikation mit dem Backend über Mobilfunk.
Es gibt Wohngebäude, in denen jede Partei einen eigenen Parkplatz hat und diesen mit einer eigener Wallbox ausrüsten möchte. Selbstverständlich können wir diesen Wusch erfüllen.
Allerdings betragen die Kosten dann ein Vielfaches dessen, was erforderlich sowie ökonomisch und technisch sinnvoll ist. Denn in der Regel muss ein Elektroauto nicht öfter als ein- oder zweimal pro Woche für jeweils ca. 4 bis 8 Stunden geladen werden, um immer genügend Reichweite im Akku zu haben. Anders ausgedrückt: An einer Ladestation / Wallbox können ohne Probleme mehrere E-Autos zeitversetzt laden und trotzdem hat jedes E-Auto immer genügend Strom im Akku. Wie viele Fahrzeuge das im konkreten Fall je Ladestation / Wallbox sein werden – 2, 3, 4 oder deutlich mehr – ermittelt enomo im Vorfeld. Wir haben die Fachleute mit langjähriger Expertise.
Um ein Über-Investment zu vermeiden, bietet enomo eine zentrale Ladeinfrastruktur für alle Parteien – inklusive Betrieb und Abrechnung. Ganz unkompliziert und erstaunlich günstig. Und als Vermieter können Sie mit der enomo Komplettlösung sogar noch Geld verdienen.
Die enomo-Lösung besteht aus einer einheitlichen, zentralen Ladeinfrastruktur, die klein beginnen und problemlos an zukünftige Bedarfe angepasst werden kann. Die Ladepunkte werden dabei als sog. halb-öffentliche Ladestation allen Parteien gemeinsam zugänglich gemacht. Wer laden will, kann laden. Die Parteien im Haus sparen sich die teure Installation und den bürokratischen, unsicheren Genehmigungsprozess.
Bei enomo zahlen Sie lediglich einen marktüblichen Preis je geladener Kilowattstunde Strom, der zudem rabattiert werden kann.
* möglicher Netto-Ladepreis sonntags von 12:00h bis 14:00h
Sie als Vermieter werden am Verkaufspreis des Stroms partizipieren und erzielen so zusätzliche Einkünfte, die zukünftig deutlich wachsen werden, je stärker E-Mobilität zum Standard wird.
Durch die Schaffung geeigneter Ladeinfrastruktur erhöhen Sie den Wohnwert für Ihre Mieter, die es Ihnen mit einer längeren Mieterbindung danken werden. Und auch der Wert der Immobilie wird sich entsprechend erhöhen, weil die Vermietbarkeit des Objektes langfristig gesichert und die Immobilie einfach zukunftssicher ist.
Dank langjähriger Expertise in der Beratung und Umsetzung von Ladeinfrastrukturprojekten findet enomo auch für Ihr Objekt die individuell optimale Lösung. enomo übernimmt dabei auf Wunsch sämtliche anfallenden Arbeiten, von der Konzeptionierung über die erforderlichen Genehmigungen bis zum technischen und kaufmännischen Betrieb und dem Einkauf von zertifiziert grünem Strom.
Die Verteilung der Aufgaben ist dabei völlig flexibel und kann individuell vereinbart werden, von einer Full-Service Lösung bis zum White-Label CPO durch enomo.
In jedem Fall übernimmt enomo die gesetzlich vorgeschriebene Rolle als Charge Point Operator (CPO) mit den dazugehörigen Aufgaben und Pflichten sowie die Abrechnung der Ladevorgänge; Sie partizipieren in jedem Fall an den Erlösen (revenue share).
Die von enomo gelieferten und betriebenen Ladestationen erfüllen selbstverständlich alle technischen und rechtlichen Anforderungen, sind konform mit dem deutschen Mess- und Eichrecht und dabei erstaunlich günstig. Sie sind qualitativ sehr hochwertig und für den Einsatz inner- und außerhalb des Gebäudes geeignet (IP 54). Die enomo Ladestation erfüllt die Voraussetzungen der DIN53438 F1/K1und ist in die Brandschutzklasse 1 eingestuft. Somit geht von ihr bei sach- und fachgerechter Installation kein erhöhtes Brandrisiko aus. Am Rande: Der Bundendesverband der Berufsfeuerwehren sieht in E-Autos kein erhöhtes Brandrisiko. Die manchmal zu sehenden Einfahrverbote in Tiefgaragen sind vermutlich gezielten Desinformationskampagnen geschuldet, um das E-Auto zu diskreditieren. Aber das E-Auto wird sich durchsetzen.
Seien Sie vorbereitet mit der enomo Komplettlösung.
Für Ihre individuelle Lösung des Ladens in Mehrparteien-Wohnanlagen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und qualifiziert.
Rufen Sie einfach an (02591 25399-44 oder 0177 2424124) oder schicken Sie eine Mail an: info@enomo.de